Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen sollten Sie keine direkten Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung führen, sondern den Unfallschaden und ggf. eine Wertminderung durch einen Sachverständigen feststellen lassen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Rechtsanwalt überlassen. Denn das Schadenmanagement der Versicherungen ist immer darauf ausgerichtet, einen möglichst geringen Schadenersatz zu leisten. Den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und die Reparaturwerkstatt können Sie frei wählen. Akzeptieren Sie insbesondere keinen von der gegnerischen Versicherung benannten Sachverständigen.
Bei selbst verschuldeten Unfällen sollte vor der Reparatur des Schadens unbedingt die Entscheidung der eigenen Kaskoversicherung abgewartet werden. Sie kann für die Schadensermittlung und Reparatur beispielsweise einen Sachverständigen oder eine bestimmte Vertragswerkstatt festlegen. Eine vorschnelle Reparatur in einer anderen Werkstatt ohne vorherige Absprache mit der Versicherung kann dem Geschädigten dann teuer zu stehen kommen.
Auch bei unklarer Haftungslage empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, um die Erfolgsaussichten einer Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung im Vorfeld zu klären.