Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt vollständig übernehmen. Nur wenn ein Mitverschulden festgestellt wird, werden die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt nur anteilig entsprechend der Haftungsquote reguliert. Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sind die Rechtsanwaltskosten aber auch dann vollständig abgedeckt, wenn ein Mitverschulden festgestellt werden …
Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen sollten Sie keine direkten Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung führen, sondern den Unfallschaden und ggf. eine Wertminderung durch einen Sachverständigen feststellen lassen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Rechtsanwalt überlassen. Denn das Schadenmanagement der Versicherungen ist immer darauf ausgerichtet, einen möglichst geringen Schadenersatz zu leisten. Den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und …