Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen sollten Sie keine direkten Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung führen, sondern den Unfallschaden und ggf. eine Wertminderung durch einen Sachverständigen feststellen lassen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Rechtsanwalt überlassen. Denn das Schadenmanagement der Versicherungen ist immer darauf ausgerichtet, einen möglichst geringen Schadenersatz zu leisten. Den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und …