Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt vollständig übernehmen. Nur wenn ein Mitverschulden festgestellt wird, werden die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt nur anteilig entsprechend der Haftungsquote reguliert. Beim Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sind die Rechtsanwaltskosten aber auch dann vollständig abgedeckt, wenn ein Mitverschulden festgestellt werden sollte.
Bildautoren:
- „weißer Mercedes“: 29.05.2011, Usien
- „Unfall-Szene Golf/Mercedes“: 22.06.2006, Patric Duletzki