Weil Sonderfahrzeuge eben keine umgebauten Wohnmobile sind! Es sind Sonderfahrzeuge, die an Individualität fast nicht zu überbieten sind. Meist sind es Einzelanfertigungen und in Abhängigkeit des jeweiligen Einsatzzweckes auch ganz speziell ausgerüstet.
Zur Senkung von Haftungsrisiken für den Betreiber gilt es dabei immer die dafür richtigen Prüf- und Instandsetzungsvorschriften zu erfüllen wie z.B. DIN/EN 1789, DIN/EN 1865, MPG, MPBetreibV, EMV-Bestimmungen, DGUV Regeln und Vorschriften anzuwenden.
Der Betreiber sollte hier immer ein Sondergutachten direkt oder über den Kfz.-Sachverständigen einfordern!
Wussten Sie beispielsweise, dass ein Sonderfahrzeug nach einem Unfall, gem. DGUV, sofort seine Betriebssicherheitszulassung als Sonderfahrzeug verliert? Es darf solange keine Einsatzfahrten mehr ausführen, bis durch eine erneute Prüfung die Betriebssicherheit gemäß arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben wieder hergestellt und bestätigt ist.
Hierfür ist der Betreiber in erster Linie, aber auch der Fahrzeugführer verantwortlich!