Medizinischen Geräte und Hilfsmittel unterliegen in der Regel dem MPG und der MPBetreibV.
Sie sind, gem. Herstellerrichtlinien, nach einem Fahrzeugunfall entsprechend zu begutachten und einer STK zu unterziehen. Aber nicht nur diese! Auch die dazugehörige Technik, wie z.B. Druckgasleitungen, Anschlüsse, Überwürfe oder Manometer bedürfen, gem. DGUV, dieser Kontrolle. Wussten Sie beispielsweise, dass die Schadensaufnahme und filmische Sicherstellung in einem verunfallten Sonderfahrzeug nur mit PSA durchgeführt werden sollte? Das Reparaturarbeiten u.U. erst nach einer entsprechenden Vollflächendesinfektion durchgeführt werden? Hier haftet der Betreiber im Rahmen seiner Informations- und Sorgfaltspflicht!
Für alle Belange rund um dieses Themengebiet stehen wir Ihnen gern zur Seite